KOSTENÜBERNAHME

Die Kostenübernahme in meiner Praxis erfolgt durch alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie durch die Beihilfe. Es besteht zudem die Möglichkeit, ohne Einbindung einer Versicherung, die Therapie selbst zu bezahlen. Voraussetzung für das Erstgespräch ist das ausgefüllte und vollständig unterschriebene Erstgesprächspaket der jeweiligen Versicherungsform bzw. der Selbstzahlenden.


Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt mittels Ihrer Krankenkassenkarte. Bitte bringen sie die Krankenkassenkarte zu Ihrem Erstgesprächstermin und zu Beginn eines jeden Quartals (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) mit.

Im Verlauf der Psychotherapeutischen Sprechstunden und der probatorischen Sitzungen ist ein Kassenantrag zur Kostenübernahme zu stellen. Es wird gutachterlich geprüft, ob die Indikation für eine Psychotherapie besteht. Mit Genehmigung wird ein bestimmtes Stundenkontingent zugeteilt.


Private Krankenversicherung

Bitte fordern Sie die Antrags­formulare für ambulante Psycho­therapie bei ihrer Kranken­versicherung oder Beihilfe­stelle an und informieren Sie sich über den Umfang des Versicherungs­schutzes und die Antrag­stellung. Die verschiedenen Privaten Krankenversicherungen handhaben die Kostenerstattung im Detail unterschiedlich. Die Sitzungen werden Ihnen von mir in Rechnung gestellt, die Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt nach den sogenannten Analolgleistungen. Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherungen auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen verständigt. Diese Empfehlungen und die neuen Analogleistungen, nach denen ich in meiner Praxis abrechne, können Sie im Einzelnen z. B. auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer einsehen.

Analogleistungen heißen diese Leistungen deshalb, weil sie analog, quasi anstelle der derzeit noch gültigen Gebühren­ordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet werden können.

Weitere Leistungen wie Diagnostik, Anamneseerhebung, Berichterstellung, konsiliarische Erörterung mit dem behandelnden Arzt, Schreibgebühr und Bescheinigungen können bei Bedarf hinzukommen.


Selbstzahlende

Für Selbstzahlende entfallen die Formalitäten mit Krankenkassen. Die Therapie unterliegt keinerlei bürokratischen Einschränkungen, es werden keine verwaltungstechnischen Informationen an Kassen weitergegeben. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich stelle Ihnen eine Rechnung mit Aufschlüsselung der verwendeten Ziffern und den damit verbundenen Honoraren. Bitte denken Sie daran, dass die erste Sitzung bereits kostenpflichtig ist.

Ihre Vorteile als Selbstzahler/in sind schnelle Hilfe, Wahlfreiheit des/der passenden Therapeuten/in, volle Kontrolle der Art und Dauer der Therapie, umfassende Diskretion und Unabhängigkeit gegenüber der KV, keine 2-jährige Sperrfrist nach abgeschlossener/ abgebrochener Therapie, Konzentration auf das Wesentliche.