KOSTENÜBERNAHME

Die Kostenübernahme in meiner Praxis erfolgt durch alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie durch die Beihilfe. Es besteht zudem die Möglichkeit, ohne Einbindung einer Versicherung, die Therapie selbst zu bezahlen. Voraussetzung für das Erstgespräch ist das ausgefüllte und vollständig unterschriebene Erstgesprächspaket der jeweiligen Versicherungsform bzw. der Selbstzahlenden.


Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt mittels Ihrer Krankenkassenkarte. Bitte bringen sie die Krankenkassenkarte zu Ihrem Erstgesprächstermin und zu Beginn eines jeden Quartals (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) mit.

Im Verlauf der Psychotherapeutischen Sprechstunden und der probatorischen Sitzungen ist ein Kassenantrag zur Kostenübernahme zu stellen. Es wird gutachterlich geprüft, ob die Indikation für eine Psychotherapie besteht. Mit Genehmigung wird ein bestimmtes Stundenkontingent zugeteilt.


Private Krankenversicherung

Die verschiedenen Privaten Krankenversicherungen handhaben die Kostenerstattung im Detail unterschiedlich. Ihre genauen Konditionen können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Dazu finden Sie im Erstgesprächspaket PKV/Beihilfe eine kleine Hilfestellung. Die Sitzungen werden Ihnen von mir in Rechnung gestellt. Dies können Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

Das Sitzungshonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (2,7 bis 3,5-fach) den 2,3-fachen Satz überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.

Weitere Leistungen wie Diagnostik, Anamneseerhebung, Berichterstellung, konsiliarische Erörterung mit dem behandelnden Arzt, Schreibgebühr und Bescheinigungen können bei Bedarf hinzukommen.


Selbstzahlende

Wenn Sie die Kosten der Psychotherapie selbst übernehmen möchten, gebe ich Ihnen gerne Informationen über die anfallenden Beträge. Diese orientieren sich grundsätzlich an der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Bitte denken Sie daran, dass die erste Sitzung bereits kostenpflichtig ist.

Ihre Vorteile als Selbstzahler/in sind schnelle Hilfe, Wahlfreiheit des/der passenden Therapeuten/in, volle Kontrolle der Art und Dauer der Therapie, umfassende Diskretion und Unabhängigkeit gegenüber der KV, keine 2-jährige Sperrfrist nach abgeschlossener/ abgebrochener Therapie, Konzentration auf das Wesentliche.